Logopädischer Dienst
Angebot
- Abklärung und Therapie von sprachauffälligen* Kindern (ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der Schulzeit)
- Reihenuntersuchung aller Kinder im 2. Kindergartenjahr
- Bei Bedarf Elternberatung
Diese Angebote erfolgen ohne Kosten für die Eltern.
*Der Begriff “sprachauffällig“ umfasst folgende Bereiche:
- Verzögerung des Spracherwerbs (Artikulation, Satzbau, Sprachverständnis)
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- Auffälligkeiten im Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung, sofern sie im Vergleich zu anderen Leistungen abfallen
- Auffälligkeiten der Stimme
- Auffälligkeiten des Schluckmusters
Anmeldung
Eine Anmeldung zur Abklärung kann jederzeit durch die Eltern oder mit deren Einverständnis durch Lehrpersonen und Fachleute aus medizinischen und therapeutischen Bereichen erfolgen. Anmeldeformulare fordern Sie bitte direkt bei uns an. Nachdem die Schulleitung ihre Zustimmung erteilt hat, werden die Kinder zu einer Abklärung aufgeboten. Anschliessend werden die weiteren Schritte mit den Eltern besprochen. Manchmal hilft eine Beratung weiter. Eventuell sind zusätzliche Abklärungen nötig (medizinische oder psychologische) oder das Kind wird für die regelmässige Einzeltherapie vorgesehen. Für die Einzeltherapie besteht eine Warteliste.
Kinder mit Sprachstörungen ab 2 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten können bei der Stiftung Netz, Heilpädagogischer Dienst Aarau, zur Abklärung und Therapie angemeldet werden. Tel. 062 824 22 26 oder Mail an
Vorgehen bei Verdacht auf eine Lese-/Rechtschreibschwäche
Für die Abklärung ist neu der Logopädische Dienst in Gränichen zuständig.
Bei Verdacht auf eine Lese-/Rechtschreibschwäche wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson Ihres Kindes oder direkt an den Logopädischen Dienst.